Beratungsleistungen

Herr RA Fissl hat sich auf die Beratung von Franchise-Systemen spezialisiert. Er berät Franchise-Geber und Unternehmensgründer zu allen Fragen im Franchise-Recht.

Zu seinen Beratungsleistungen gehören:

  • Rechtliche Beratung bei der Erstellung von Franchise-Konzepten;
  • Erstellung und Prüfung von Franchise-Verträgen;
  • Erstellung von Pilotverträgen;
  • Beratung bei der Erstellung vorvertraglicher Aufklärungsdokumente;
  • Beratung von Filialsystemen bei der Franchisierung;
  • Vertretung von Franchise-Gebern vor Gerichten und Schiedsgerichten;
  • Anmeldung und Verteidigung von Marken.

Gleichzeitig betreibt Herr RA Fissl unter www.franchise-vertrag.de einen Internetblog zum Thema Franchise-Recht.