Herr RA Fissl hat sich auf die Beratung von Franchise-Systemen spezialisiert. Er berät Franchise-Geber und Unternehmensgründer zu allen Fragen im Franchise-Recht.
Zu seinen Beratungsleistungen gehören:
- Rechtliche Beratung bei der Erstellung von Franchise-Konzepten;
- Erstellung und Prüfung von Franchise-Verträgen;
- Erstellung von Pilotverträgen;
- Beratung bei der Erstellung vorvertraglicher Aufklärungsdokumente;
- Beratung von Filialsystemen bei der Franchisierung;
- Vertretung von Franchise-Gebern vor Gerichten und Schiedsgerichten;
- Anmeldung und Verteidigung von Marken.
Gleichzeitig betreibt Herr RA Fissl unter www.franchise-vertrag.de einen Internetblog zum Thema Franchise-Recht.