Herr RA Fissl verfügt über eine jahrelange Expertise bei der Beratung von Franchisesystemen, insbesondere auf Franchisegeber-Seite. Er berät und unterstützt insbesondere bei folgenden Themenstellungen:
- Erstellung von Franchise-Konzepten
- Erstellung und Prüfung von Franchiseverträgen und Master-Franchiseverträgen
- Erstellung von Pilotverträgen
- Beratung bei der Erstellung vorvertraglicher Aufklärungsdokumente
- Beratung von Filialsystemen bei der Franchisierung
- Vertretung von Franchisegebern vor Gerichten und Schiedsgerichten
- Anmeldung und Verteidigung von Marken
- Datenschutz im Zusammenhang mit Franchisesystemen
- Verhandlung und Erstellung von Rahmenlieferverträgen mit Zulieferern