Für Franchisesysteme

Herr RA Fissl verfügt über eine jahrelange Expertise bei der Beratung von Franchisesystemen, insbesondere auf Franchisegeber-Seite. Er berät und unterstützt insbesondere bei folgenden Themenstellungen:

  • Erstellung von Franchise-Konzepten
  • Erstellung und Prüfung von Franchiseverträgen und Master-Franchiseverträgen
  • Erstellung von Pilotverträgen
  • Beratung bei der Erstellung vorvertraglicher Aufklärungsdokumente
  • Beratung von Filialsystemen bei der Franchisierung
  • Vertretung von Franchisegebern vor Gerichten und Schiedsgerichten
  • Anmeldung und Verteidigung von Marken
  • Datenschutz im Zusammenhang mit Franchisesystemen
  • Verhandlung und Erstellung von Rahmenlieferverträgen mit Zulieferern